ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem SUHLER MARIONETTENTHEATER und dessen Besucher. Diese gelten für die Veranstaltungen vom SUHLER MARIONETTENTHEATER als auch für ausgewählte Veranstaltungen Dritter mit anderen Partnern.
2. Öffnungszeiten und Einlass
Die Tageskasse hat 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Nach Beginn einer Vorstellung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher erst zu einem von der Theaterleitung festgesetzten Zeitpunkt in den Saal eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause möglich. Dies gilt nicht, wenn der Zeitpunkt des Beginns verlegt wurde.
3. Eintrittspreise
Für die Veranstaltungen gibt es unterschiedliche Eintrittspreise für Kinder und Erwachsene. Änderungen der Eintrittspreise behält sich das SUHLER MARIONETTENTHEATER vor. Es gelten ausschließlich die Originalkarten und berechtigen zum Eintritt.
Ermäßigungen werden ausschließlich durch die Theaterleitung gewährt. Eine Ermäßigungsberechtigung ist beim Kauf einer Eintrittskarte vorzulegen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nach dem Kauf nicht mehr möglich. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar und können von Dritten nur an der Kasse des Theaters unter Anrechnung des geleisteten Anteils zum vollen Kartenpreis erworben werden.
4. Kartenverkauf
Der Kartenverkauf erfolgt über die Tourist Information im Congress Centrum Suhl oder über die weiter angegebenen bekannten Vorverkaufsstellen. Bestellungen per FAX, Brief oder e-mail sind nicht möglich. Restkarten für eine Vorstellung sind eine Stunde vor Beginn an der Tages- oder Abendkasse erhältlich.
Reservierte Karten müssen innerhalb einer Woche in der Tourist Information abgeholt oder per Banküberweisung bezahlt werden. Nicht abgeholte oder nichtbezahlte Karten gehen nach Ablauf der Frist wieder in den freien Verkauf. Bereits gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen und ausschließlich bei Absage der Vorstellung erstattet. Der Besucher hat die Möglichkeit, bereits gekaufte Karten ohne Garantie in Kommission zum Weiterverkauf zu geben.
Bei Kartenverlust kann nur eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, daß er die Karte auch gekauft hat (Kassenbon der Tourist Information).
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor Spielbeginn erfolgt. Der Anspruch kann nur durch Abgabe der Originalkarte vom SUHLER MARIONETTENTHEATER geltend gemacht werden.
5. Sonderregelung
Beim Kauf einer Eintrittskarte bitten wir Rollstuhlfahrer darauf hinzuweisen, da es keine gesonderten Rollstuhlplätze gibt. Es ist aber möglich, einen Rollstuhlplatz bei rechtzeitigem Hinweis bereitzustellen.
Die Vorstellungen vom SUHLER MARIONETTENTHEATER sind für Kinder unter vier Jahren nicht geeignet. Besucher, die aus diesem Grund die Vorstellung aus eigenem Anlaß verlassen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
Das SUHLER MARIONETTENTHEATER übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Anweisungen des Personals bzw. der Regelung der AGB's entstehen.
6. Garderobe
Für die Besucher stellt das SUHLER MARIONETTENTHEATER im Zuschauerraum Garderobenständer zur Verfügung. Es wird keine Garderobengebühr erhoben. Für Garderobe und andere Wertgegenstände übernimmt das Theater keine Haftung. Verlust oder Beschädigung müssen dem Personal sofort gemeldet werden.
7. Bild- und / oder Tonaufzeichnungen
Das Fotografieren sowie Bild- und Tonaufzeichnungen während der Vorstellung ist für Besucher strikt untersagt. Nach der Vorstellung ist es in Absprache mit der Theaterleitung gestattet, Fotoaufnahmen zu machen.
Handys und andere elektronische Informationsmittel, sowie akustische und optische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu setzen.
Fotos: Rechte auf Fotos der Internetseite bei:
Robert Kallenbach
Bahnhofstraße 4
98527 Suhl
Thomas Wils
August-Bebel-Straße 11
98527 Suhl
Thomas Hertha
Bahnhofstraße 4
98527 Suhl
8. Hausrecht
Das Personal vom SUHLER MARIONETTENTHEATER sowie das Sicherheitspersonal des Theaters sind berechtigt, Besucher aus den Räumlichkeiten zu verweisen, wenn andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird, bzw. die Gefahr einer Störung besteht. Dies gilt auch für Besucher, die keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Das Mitnehmen von Tieren gilt ausschließlich für Blindenhunde.
Diese Geschäftsbedingungen treten am 30 Mai 2011 in Kraft und gelten für die ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Vorstellungen.
Gerichtsstand ist Suhl.
Suhl, 30. Mai 2011
Christian Lusky
(Inhaber)